Satzung

Satzung des
BVB Fanclubs Powerland `86

§1 Name und Sitz

Der Name des Fan Clubs lautet "BVB Fan Club Powerland´86, Arnsberg“.

Der Sitz des Fan Clubs ist Arnsberg.

Die Vereinsfarben sind schwarz-gelb.

Die gültige Postanschrift des Vereins ist die Adresse des 1. Vorsitzenden.

Die E-Mail-Adresse lautet vorstand@powerland86.de.

§2 Zweck und Aufgabe

Zweck und Aufgabe des Fan Clubs ist es

  • den Verein Borussia Dortmund nach außen hin so zu vertreten, dass seinem Ansehen kein Schaden entsteht,
  • die Kontakte zu den Verantwortlichen des BVB aufrecht zu erhalten und zu pflegen
  • die Vereinstreue und Unterstützung von Borussia Dortmund,
  • freundschaftliche Kontakte zu anderen Fan Clubs zu pflegen,
  • gemeinsame Aktivitäten und Festigkeiten zu gestalten,
  • regionale, soziale Projekte zu unterstützen
  • Karten für Heim- und Auswärtsspiele für die Mitglieder zu organisieren,
  • gemeinsame Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen durchzuführen.

§4 Mitgliedschaft

Ab 18 Jahren kann jeder, der sich persönlich beim Vorstand vorgestellt hat, Mitglied des Fan Clubs werden.

Unter 18 Jahren werden Jugendliche nur aufgenommen, wenn ein Elternteil Mitglied ist oder wird. Beim Austritt des Elternteils erlischt automatisch die Mitgliedschaft des Jugendlichen, sofern dieser noch keine 18 Jahre alt ist.

Neue Mitglieder haben eine Kennenlernzeit von bis zu 12 Monaten. Während dieser Kennenlernzeit wird im Vorstand über eine Aufnahme entschieden. Mit Unterschrift des Anmeldeformulars erklärt sich der Bewerber mit der Anerkennung der Satzung einverstanden. Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in den Fan Club das Einverständnis zur Weitergabe seiner Aufnahmedaten an Borussia Dortmund.

§5 Kennenlernzeit

Neue Mitglieder haben eine Kennenlernzeit von bis zu 12 Monaten. Spätestens dann entscheidet der Vorstand über eine vollwertige Aufnahme in den Fan Club.

Die Kennenlernzeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen beendet werden, es erfolgt dann keine Aufnahme in den Fan Club.

In der Kennenlernzeit wird kein Beitrag fällig. Während der Kennenlernzeit ist ein Mitglied stimmberechtigt und hat sonst alle Rechte und Pflichten laut der Satzung.

§6 Mitgliedsbeitrag

Der Beitrag für Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt für ein Jahr 25,- € (1.1.- 31.12.) Mitglieder unter 18 Jahren zahlen keinen Beitrag.

Die erste Beitragszahlung wird im Februar des Jahres fällig, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Schwerbehinderte mit einem G.d.B. ab 50 zahlen keinen Beitrag. Bei Eintritt ab 01.07. beträgt der Jahresbeitrag bis 31.12. die Hälfte.

Während der Kennenlernzeit ist kein Beitrag fällig. Die Abbuchung erfolgt im Februar (um den 8.) bzw. nach Beginn der vollen Mitgliedschaft.

§8 Vorstand

Der Vorstand leitet die Geschäfte zum Wohle des Fan Clubs und hält in regelmäßigen Abständen Vorstandsversammlungen ab.

Der Vorstand des Fan Clubs besteht aus:

  • 1. Vorsitzender /in
  • 2. Vorsitzender /in
  • Kassierer /in
  • Schriftführer /in
  • Beisitzern /in

Neben dem Vorstand gibt es im Fan Club zwei Kassenprüfer. Die Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer werden für 2 Jahre gewählt. Nach §26 BGB: Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r und Kassierer.

§9 Wahlen

Jedes auf der Jahreshauptversammlung anwesende Mitglied ab 18 Jahren kann sich zur Wahl stellen.

Eine Wahl in Abwesenheit ist nur möglich, wenn das Mitglied dem Vorstand im Vorhinein schriftlich die Annahme der Wahl mitgeteilt hat.

Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder ab 18 Jahren. Eine schriftliche Stimmabgabe im Vorhinein ist nicht möglich.

Mitglieder des Vorstandes müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

§10 Aktivitäten

Über jegliche Aktivitäten des Fan Clubs werden die Mitglieder per E-Mail informiert.

Der Vorstand kann nach Bedarf Versammlungen einberufen. An allen Veranstaltungen des Fan
Clubs dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder
mit schriftlicher Einverständniserklärung teilnehmen.

Der Fan Club besitzt eine Stadionfahne, welche im Stadion deponiert ist. Nach Absprache darf die Fahne von Mitgliedern des Fan-Clubs, welche Interesse haben, geschwenkt werden.

§11 Karten und Busfahrten

Bestellte und zugeteilte Karten, sowie reservierte Busplätze sind innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, ansonsten verfällt der Anspruch und die Karten/ Plätze werden an andere Mitglieder weitergegeben.

Sollten dem Fan Club durch die Nichtabnahme bestellter und zugeteilter Karten finanzielle Nachteile entstehen, so sind diese durch den Besteller der Karten auszugleichen.

Mitglieder, die ihre bestellten Tickets nicht abrufen und sich auch nicht rechtzeitig bzw. überhaupt nicht melden, werden bis auf weiteres von der Ticketvergabe ausgeschlossen.

Bestellte, aber nicht beanspruchte Tickets sind an den Fan Club zurückzugeben oder nach Absprache mit den Kartenverantwortlichen an andere Fan Club Mitglieder weiterzugeben.

Es ist verboten, Fan Club Tickets privat über soziale Netzwerke und Verkaufsplattformen (beispielsweise Ebay oder Facebook) zu verkaufen. Zuwiderhandlungen führen zu einem sofortigen Ausschluss aus dem Fan Club und ziehen eine Meldung bei den Verantwortlichen von Borussia Dortmund nach sich.

§12 Ehrungen

Ehrungen von Mitgliedern erfolgen für langjährige Mitgliedschaften und besondere Verdienste rund um den Fan Club.

§13 Untergruppierungen

Der Fan Club kann bei Bedarf verschiedene Untergruppen zu unterschiedlichen Themen bilden oder Hobbymannschaften betreiben.


§14 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Ansprüche an den Fan Club. Der Jahresbeitrag wird nicht zurückgezahlt.

Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

§15 Ausschluss

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es:

  • mit der Beitragszahlung bis zur Jahreshauptversammlung nicht nachgekommen ist,
  • das Ansehen des Fan Clubs beschädigt,
  • vorsätzlich gegen die Satzung oder Beschlüsse verstößt,
  • die Kennenlernzeit nicht positiv wahrgenommen wird
  • gegen §12 Karten und Busfahrten verstößt


§ 16 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 17.2.2018 in Kraft.